Sonderzahlungen Inflationsprämie Probezeit
#1

Hallöchen alle miteinander,

vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich auch Anspruch auf die Sonderzahlungen habe. Ich bin seit 01.01.2023 im TVöD angestellt und bin bis einschließlich 30.06.2023 in Probezeit. Erhalte ich die Sonderzahlung, also die Juni-Auszahlung, trotzdem?

Über ein Feedback würde ich mich freuen.

LG Sanny.
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#2

Soweit die sonstigen Voraussetzungen vorliegen besteht Anspruch. Die Probezeit spielt dabei keine Rolle. Höchstens indirekt, wenn es zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnis kommt und dieses vor dem 1.5.2023 endet.
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#3

(28.04.2023, 08:27)Gast schrieb:  Soweit die sonstigen Voraussetzungen vorliegen besteht Anspruch. Die Probezeit spielt dabei keine Rolle. Höchstens indirekt, wenn es zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnis kommt und dieses vor dem 1.5.2023 endet.

Vielen Dank für die Rückmeldung. :-)
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