06.05.2020, 08:12
Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage und hoffe, dass sich jemand mit Sprungbeförderungen auskennt.
Ich hab arbeite seit 01.03.2017 bei Gemeinde A (1. Stelle nach dem Studium). Stelle ist nach A11 bewertet, A9 bezaht, da Beamter auf Probe.
Seit 01.03.2020 bin ich Beamter auf Lebenszeit. Immer noch in A 9 allerdings. Beförderung für August geplant.
Ich habe mich bei Gemeinde B beworden. Die Stelle dort ist ebenfalls nach A 11 bewertet.
Jetzt wäre es natürlich klasse, wenn ich dort genommen werde, direkt A11 auch bezahlt zu bekommen.
Erfülle ich dich Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 und Abs. 3 Landesbeamtengesetz BW für eine Sprungbeförderung?
Konkret sind mir Abs. 2 Nr. 3 unklar (was heißt das auf normal-deutsch ) und Abs. 3 Nr.2 (heißt EInstellung die 1. Einstellung als Beamter oder bei Gemeinde A oder B jeweils?)
Vielen Dank für eure Hilfe.
P.S. Ich wusste nicht obs in Landesbeamte oder Kommunalbeamte gehört, deshalb habe ich es ins allgemeine Forum für Beamte reingestellt.
ich habe eine Frage und hoffe, dass sich jemand mit Sprungbeförderungen auskennt.
Ich hab arbeite seit 01.03.2017 bei Gemeinde A (1. Stelle nach dem Studium). Stelle ist nach A11 bewertet, A9 bezaht, da Beamter auf Probe.
Seit 01.03.2020 bin ich Beamter auf Lebenszeit. Immer noch in A 9 allerdings. Beförderung für August geplant.
Ich habe mich bei Gemeinde B beworden. Die Stelle dort ist ebenfalls nach A 11 bewertet.
Jetzt wäre es natürlich klasse, wenn ich dort genommen werde, direkt A11 auch bezahlt zu bekommen.
Erfülle ich dich Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 und Abs. 3 Landesbeamtengesetz BW für eine Sprungbeförderung?
Konkret sind mir Abs. 2 Nr. 3 unklar (was heißt das auf normal-deutsch ) und Abs. 3 Nr.2 (heißt EInstellung die 1. Einstellung als Beamter oder bei Gemeinde A oder B jeweils?)
Vielen Dank für eure Hilfe.
P.S. Ich wusste nicht obs in Landesbeamte oder Kommunalbeamte gehört, deshalb habe ich es ins allgemeine Forum für Beamte reingestellt.