"Stadtwerke" dürfen sich nur Versorger in mehrheitlich kommunalem Eigentum nennen
#1

Die Stadtwerke Barmstedt haben nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Recht bekommen, dass sich nur jene Energieversorger Stadtwerke nennen dürfen, die mehrheitlich im Besitz der jeweiligen Kommune sind. Damit wird bundesweit die Stellung der kommunalen Stadtwerke gegenüber den großen Energiekonzernen gestärkt.

Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...ericht=bgh&Art=en&sid=305a3117b7830415b93d063c53cb894c&nr=61939&pos=5&anz=107
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#2

Hallo,
das Urteil ist grds. richtig.
Allerdings sehe ich einen Widerspruch darin, dass die meisten Stadtwerke in privaten Gesellschaftsformen wie AG oder GmbH geführt werden.
Diese unterscheiden sich kaum noch von Unternehmen in privater Hand, denn die kommunalen GmbHs und AGs handeln ebenso hinter geschlossenen Türen - Bürger, Journalisten und sogar die Kommunalparlamente haben keinen Einblick, geschweige denn Einfluss. Die häufigen Fälle von Verschwendung und Selbstbedienung in den Stadtwerken zeigen dies deutlich (auch hier zu finden: http://www.kommunalforum.de/Thread-Front...-sahnen-ab ).
Nach meiner Meinung müssen Stadtwerke als Regiebetrieb oder Eigenbetrieb geführt werden.
Gruß
Markus
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