Stellenübernahme nach längerfristiger Vertretung
#1
Exclamation 

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass es früher einmal einen Passus im Beamtenrecht gab, der mir vielleicht einmal nützlich sein kann.
Ich vertrete zur Zeit einen langfristig erkrankten Kollegen. Es ist nicht sicher, ob er überhaupt noch einmal an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird.
Stimmt es, dass man sich durch die längerfristige Vertretung (man sprach von mehr als 6 Monaten) das Recht auf die Stelle erarbeitet?
Kann ich also einen Anspruch auf die Stelle geltend machen, wenn er aufgrund seiner Erkrankung in den wohlverdienten Ruhestand geht?

Gruß

Andreas
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#2

Hallo,

das wäre mir jetzt aber völlig neu.

Die Besetzung von Stellen fällt in die Organisationshoheit des BM. Er muss nach pflichtgemäßen Ermessen den bestgeeigneten Bewerber mit der Stelle beglücken und wenn Du dem BM keine Pflichtverletzung nachweisen kannst, hast Du keine Chanche eine Stellenbesetzung einzuklagen.

Schöne Grüße
smokie
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