Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass es früher einmal einen Passus im Beamtenrecht gab, der mir vielleicht einmal nützlich sein kann.
Ich vertrete zur Zeit einen langfristig erkrankten Kollegen. Es ist nicht sicher, ob er überhaupt noch einmal an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird.
Stimmt es, dass man sich durch die längerfristige Vertretung (man sprach von mehr als 6 Monaten) das Recht auf die Stelle erarbeitet?
Kann ich also einen Anspruch auf die Stelle geltend machen, wenn er aufgrund seiner Erkrankung in den wohlverdienten Ruhestand geht?
Gruß
Andreas
ich habe gehört, dass es früher einmal einen Passus im Beamtenrecht gab, der mir vielleicht einmal nützlich sein kann.
Ich vertrete zur Zeit einen langfristig erkrankten Kollegen. Es ist nicht sicher, ob er überhaupt noch einmal an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird.
Stimmt es, dass man sich durch die längerfristige Vertretung (man sprach von mehr als 6 Monaten) das Recht auf die Stelle erarbeitet?
Kann ich also einen Anspruch auf die Stelle geltend machen, wenn er aufgrund seiner Erkrankung in den wohlverdienten Ruhestand geht?
Gruß
Andreas