Stellenübertragung Höhergruppierung Entwicklungsstufe
#1

Guten Tag,
aufgrund einer Stellenübertragung mit Höhergruppierung in eine neue Entgeltgruppe stellt sich die Frage, ob die bisherige Entwicklungsstufe (6 -> 5) entfällt bzw. man wie früher zurück gestuft wird? Gibt es im Tvöd Sparkassen eine Regelung hierzu? Danke
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#2

Eine Höhergruppierung und damit Übertragung höherwertiger Aufgaben erfolgt im TVöD grundsätzlich unter Erhalt der Stufe. Nur bei Auslaufen eines befristeten Vertrags und daran anschließend eines neuen Vertrags einer anderen Entgeltgruppe greifen andere Regelungen.
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#3

Die in einer Stufe bereits verbrachte Stufenlaufzeit wird allerdings nicht mitgenommen.
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#4

Guten Tag, danke für die Auskunft.
Da ich bereits in der letzten Erfahrungsstufe (6) angekommen bin, hat die verbrachte Stufenlaufzeit m. E. keine wesentliche Auswirkung mehr.
Meine Bedenken bzgl. der Höhergruppierung mit gleichzeitiger Rückstufung der Entwicklungsstufe sind somit wohl unbegründet (war m. W. früher jedoch nicht unüblich).
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