19.01.2023, 14:09
Hallo zusammen,
seit einiger Zeit bin ich Ausbildungsbeauftragte für zwei Sachgebiete. Damals bat mich meine Ausbilderin darum, dass möglichst zeitnah die Stellenbeschreibung angepasst werden muss, da 10% meiner Arbeitszeit dafür genutzt wird. Diese Änderung wurde bis heute von der Personalabteilung nicht umgesetzt. Hinzu kommt, dass ich auch noch Jobpatin bin, sprich neue Kollegen werden von mir eingearbeitet, was ebenfalls nicht in der Stellenbeschreibung steht. Innerhalb meiner Abteilung wurde vor einiger Zeit eine Gefahrenanzeige gestellt, sodass die Stelle nun neu bewertet werden muss. Meine Frage ist folgende: Macht es Sinn, diese beiden Tätigkeiten aufgrund der Wertigkeit mit aufnehmen zu lassen oder werden diese eher als minderwertige Tätigkeiten gesehen und machen nichts aus? Es geht hier lediglich um die Stellenneubewertung und die Eingruppierung in die entsprechende EG.
Ich freue mich über eine kurze Rückmeldung
seit einiger Zeit bin ich Ausbildungsbeauftragte für zwei Sachgebiete. Damals bat mich meine Ausbilderin darum, dass möglichst zeitnah die Stellenbeschreibung angepasst werden muss, da 10% meiner Arbeitszeit dafür genutzt wird. Diese Änderung wurde bis heute von der Personalabteilung nicht umgesetzt. Hinzu kommt, dass ich auch noch Jobpatin bin, sprich neue Kollegen werden von mir eingearbeitet, was ebenfalls nicht in der Stellenbeschreibung steht. Innerhalb meiner Abteilung wurde vor einiger Zeit eine Gefahrenanzeige gestellt, sodass die Stelle nun neu bewertet werden muss. Meine Frage ist folgende: Macht es Sinn, diese beiden Tätigkeiten aufgrund der Wertigkeit mit aufnehmen zu lassen oder werden diese eher als minderwertige Tätigkeiten gesehen und machen nichts aus? Es geht hier lediglich um die Stellenneubewertung und die Eingruppierung in die entsprechende EG.
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