24.09.2017, 19:12
Wer kann mir helfen?
Ich arbeite seit 15 Jahren beim ÖD im IT-Bereich. Damals wurde ich mit BAT 5b eingestellt und übergeleitet zum TVÖD E9 Stufe 2.
Seit damals hat sich vieles im IT-Bereich getan und meine Stelle entspricht nicht mehr den Tätigkeiten, die ich vor 15 Jahren gemacht habe. Durch eine eigen erstellte Stellenbeschreibung habe ich eine Höhergruppierung beantragt. Diese wurde vom Abteilungsleiter genehmigt und unterschrieben, doch von der Hauptverwaltung abgelehnt. Begründung wäre kein Hochschulabschluss und Tätigkeiten für E10 wären nicht gegeben.
Blöderweise haben die IT-ler in der Hauptverwaltung alle kein Studium, aber die gleiche Tätigkeiten und sind mit der E10 besoldet.
Ich kann mir vorstellen, dass in meiner Stellenbeschreibung notwendige Schlagwörter gefehlt haben. Ausserdem hat die Hauptverwaltung geschrieben, E10 gebe es nur mit Studium UND gehobener Tätigkeit. Nur die gehobene Tätigkeit würde nicht ausreichen.
Dies glaube ich aber nicht und überlege meinen Rechtsschutz einzuschalten.
Hat irgendjemand Tipps für mich oder hat jemand diesen steinigen Weg der Höhergruppierung im ÖD schon hinter sich?
Grüße
Ich arbeite seit 15 Jahren beim ÖD im IT-Bereich. Damals wurde ich mit BAT 5b eingestellt und übergeleitet zum TVÖD E9 Stufe 2.
Seit damals hat sich vieles im IT-Bereich getan und meine Stelle entspricht nicht mehr den Tätigkeiten, die ich vor 15 Jahren gemacht habe. Durch eine eigen erstellte Stellenbeschreibung habe ich eine Höhergruppierung beantragt. Diese wurde vom Abteilungsleiter genehmigt und unterschrieben, doch von der Hauptverwaltung abgelehnt. Begründung wäre kein Hochschulabschluss und Tätigkeiten für E10 wären nicht gegeben.
Blöderweise haben die IT-ler in der Hauptverwaltung alle kein Studium, aber die gleiche Tätigkeiten und sind mit der E10 besoldet.
Ich kann mir vorstellen, dass in meiner Stellenbeschreibung notwendige Schlagwörter gefehlt haben. Ausserdem hat die Hauptverwaltung geschrieben, E10 gebe es nur mit Studium UND gehobener Tätigkeit. Nur die gehobene Tätigkeit würde nicht ausreichen.
Dies glaube ich aber nicht und überlege meinen Rechtsschutz einzuschalten.
Hat irgendjemand Tipps für mich oder hat jemand diesen steinigen Weg der Höhergruppierung im ÖD schon hinter sich?
Grüße