Stufenanstieg mündlich abgelehnt ohne triftige Begründung seitens Führungskraft
#1

Welche Begründungen müssen vorliegen, wenn der Stufenanstieg von E10.5 auf E10.6 mündlich nicht gewährt wird und es keine schriftlichen Unterlagen gibt seitens der Führungskraft?
Danke
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#2

Im § 17, Abs. 2 des TVöD heißt es hierzu: "...Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden. Bei einer Verlängerung der Stufenlaufzeit hat der Arbeitgeber jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung noch vorliegen. Für die Beratung von schriftlich begründeten Beschwerden von Beschäftigten gegen eine Verlängerung nach Satz 2 bzw. 3 ist ein Gemeinsamer Ausschuss zuständig. Die Mitglieder der betrieblichen Kommission werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat benannt; sie müssen dem Betrieb/der Dienststelle angehören. Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der betrieblichen Kommission darüber, ob und in welchem Umfang der Beschwerde abgeholfen werden soll."

In einschlägigen Kommentaren ist festgehalten, dass die Mängel konkret benannt werden müssen und auch dass die Konstellation keinesfalls überraschend entstehen darf. Auf Minderleistungen muss zuvor (rechtzeitig) hingewiesen worden sein, so dass Korrekturen möglich sind ...

Bitte an den Personalrat wenden.
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#3

Sind die die Voraussetzungen für den Stufenaufstieg erfüllt? D.h. 5 Jahre in Stufe 5 der E10 beim aktuellen Arbeitgeber ohne schädliche Unterbrechungen etc?
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#4

Herzlichen Dank für die Info, das war hilfreich, beste Grüße
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#5

(26.06.2024, 09:59)Gast schrieb:  Sind die die Voraussetzungen für den Stufenaufstieg erfüllt? D.h. 5 Jahre in Stufe 5 der E10 beim aktuellen Arbeitgeber ohne schädliche Unterbrechungen etc?
ja lange drüber und ich wende mich an den BR, wie von Steffen Wenig vorgeschlagen
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