08.08.2014, 10:34
Meine Stelle wird aktuell nach A8 bewertet. Bei der Überarbeitung der Arbeitsplatzbeschreibung habe ich nun die Bewertungsmerkmale der Stelle eingesehen; das Bewertungsmerkmal "Grad der Verantwortung/Ausführungsverantwortung" durch in Stufe 4 eingestuft, allerdings wurde eine Wertzahl von 62 vergeben. Laut dem Erläuterungsbogen zur Dienstpostenbewertung entspricht Stufe 4 aber der Wertzahl 78; bei Vergabe der 78 würde die Stelle nach A9 bewertet werden müssen.
Meine Frage: Kann von der Wertzahl "individuell" abgewichen werden, oder sind Stufe und Wertzahl in festen Zusammenhang?
Meine Frage: Kann von der Wertzahl "individuell" abgewichen werden, oder sind Stufe und Wertzahl in festen Zusammenhang?