27.04.2015, 17:15
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe folgendes Problem und hoffe auf Hilfe von Euch:
Ich bin Kassenleiter und Leiter der Vollstreckung einer kleinen Amtsverwaltung (8600 EW). Eingruppiert bin ich in die Verggr. Vc (EG 8).
In unser Amtskasse nehme ich die Tätigkeiten des Kassenleiters und des Leiters der Vollstreckung wahr.
Nach der Anlage 1 a BAT sowie geltender Rechtssprechung des BAG sind Kassenleiter, die auch gleichzeitig Leiter der Vollstreckungsbehörde sind, in die Vergütungsgruppe V (EG 9) einzugruppieren.
Meine Frage hierzu ist:
Bei der Vergütungsgruppe V b werden meines Wissens 50 Prozent gründliche und umfassende Fachkenntnisse sowie 50 Prozent selbstständige Leistung gefordert.
Spielt es bei der oben genannten Regelung (Kassenleiter+Leiter Vollstreckg.=EG9) keine Rolle wie hoch der Prozensatz an gründlichen und umfassenden Fachkenntnissen sowie selbstständiger Leistung ist???
Lt. meiner Stellenbeschreibung habe ich nämlich nur 47 Prozent gründliche und umfassende Fachkenntnisse sowie selbstständige Leistung für den Vollstreckungsbereich und weiter keine.
Würde dann eine Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe V (EG 9) nicht gerechtfertigt sein, auch wenn mann Kassenleiter+Leiter der Vollstreckung ist?
ich hoffe, ihr versteht meine Frage und könnt mir helfen.
Viele Grüße aus dem Norden
ich habe folgendes Problem und hoffe auf Hilfe von Euch:
Ich bin Kassenleiter und Leiter der Vollstreckung einer kleinen Amtsverwaltung (8600 EW). Eingruppiert bin ich in die Verggr. Vc (EG 8).
In unser Amtskasse nehme ich die Tätigkeiten des Kassenleiters und des Leiters der Vollstreckung wahr.
Nach der Anlage 1 a BAT sowie geltender Rechtssprechung des BAG sind Kassenleiter, die auch gleichzeitig Leiter der Vollstreckungsbehörde sind, in die Vergütungsgruppe V (EG 9) einzugruppieren.
Meine Frage hierzu ist:
Bei der Vergütungsgruppe V b werden meines Wissens 50 Prozent gründliche und umfassende Fachkenntnisse sowie 50 Prozent selbstständige Leistung gefordert.
Spielt es bei der oben genannten Regelung (Kassenleiter+Leiter Vollstreckg.=EG9) keine Rolle wie hoch der Prozensatz an gründlichen und umfassenden Fachkenntnissen sowie selbstständiger Leistung ist???
Lt. meiner Stellenbeschreibung habe ich nämlich nur 47 Prozent gründliche und umfassende Fachkenntnisse sowie selbstständige Leistung für den Vollstreckungsbereich und weiter keine.
Würde dann eine Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe V (EG 9) nicht gerechtfertigt sein, auch wenn mann Kassenleiter+Leiter der Vollstreckung ist?
ich hoffe, ihr versteht meine Frage und könnt mir helfen.
Viele Grüße aus dem Norden