Fällt bei einem Wechsel des Arbeitgebers (von Kommune zu Kommune) die Kinderzulage weg?
Ja. Der Besitzstand galt ja nur für den Arbeitgeber, wo Du zum Zeitpunkt der Umstellung warst.
Wechselt ein Mitarbeiter nach dem 1.10.2005 zu einem anderen Arbeitgeber, so wird dort ein neues, ggf. den Bestimmungen des TVöD unterliegendes Arbeitsverhältnis begründet. Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage steht jedoch nicht mehr zu.
Quelle: Haufe.de
Gruß BBH
Vielen Dank für die Info!
Warum ist das so? Wie lautet die Begründung? Ich lese § 34 Absatz 3 Satz 3 und 4 anders
Was sollte Paragraph 34 (3) Satz 3 und 4 damit zu tun haben?