Sterbegeld § 18 TV-N-Thüringen
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Hallo,

wir sind tarifgebunden und stehen nun erstmals in der Pflicht, Sterbegeld auszuzahlen. Kann mir bitte jemand bzgl. der Vorgehensweise weiterhelfen? Z.B. stellt sich uns die Frage, ob bei mehreren Erbberechtigten ersten Grades der Arbeitgeber entscheiden kann, an welche Erbberechtigten er befreiend zahlen kann? Und ob der Erbberechtigte durch Erbschein seinen Anspruch nachweisen sollte/muss bzw. auch ob eine testamentarische Regelung, die die Abkömmlinge des Erblassers vom Erbe ausschließt, hier relevant ist.

Vielen Dank für eure Hilfe!
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