Steuern als Minijobber im öffentlichen Dienst
#1

Stimmt es, daß man als Minijobber im öffentlichen Dienst Steuern und Kirchensteuer bezahlen muss?
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#2

Das wurde mir heute vom LBV auch erklärt. Ich habe versucht zu recherchieren, aber bin noch nicht fündig geworden.
Ich habe ein Formular gefunden, dass man eine pauschale Versteuerung (2%) beantragen kann.

Vielleicht kann jemand helfen.
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#3

  • Minijobs sind steuerpflichtig, auch im öffentlichen Dienst
  • Meistens zahlt der Arbeitgeber die Steuern bei Minijobs (ob dies jeder Arbeitgeber im öD auch macht, weiß ich nicht)
  • Der 556-Euro-Minijob (bis 2024: 538-Euro-Minijob) kann mit zwei Prozent versteuert werden. Diese sogenannte Pauschsteuer fließt an die Minijob-Zentrale.
  • Kurzfristige Minijobs werden nach der individuellen Lohnsteuerklasse oder pauschal mit 25 Prozent versteuert. Die Steuern gehen an das Finanzamt. 
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