Studium oder AL II?
#1

Hey Leute,

ich habe dieses Jahr die Ausbildung zum VFA erfolgreich abgeschlossen und muss mich jetzt zwischen der Beamtenlaufbahn in Mayen (ab 2019 oder 2020) oder dem 2. Angestelltenlehrgang (frühestens ab 2020) entscheiden.

Diese Entscheidung fällt mir leider sehr schwer, da ich z.B. kaum Erfahrungsberichte über das Studium in Mayen habe. Ist vielleicht jemand dabei, der dieses Studium gemacht hat oder gerade dabei ist und mir etwas über den Ablauf, die Inhalte, etc. erzählen kann? Würde mich riesig freuen!

Liebe Grüße
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#2

PS: Das Bundesland ist natürlich Rheinland-Pfalz! ^^
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#3

Moin Moin! Ich kann Dir nur wärmstens die Beamtengeschichte anraten. Auf diese Weise hast Du später wesentlich bessere Karten. Den Tarifbereich kann man mittlerweile vergessen. Als Beamter kriegst Du wesentlich besser dotierte Stellen und hast keine Nachteile bei evtl. Dienstherr-Wechsel. Viel Glück...Meister Yoda
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#4

Naja so kann man das nicht im Raum stehen lassen. Ich habe nach Abschluss des AII eine EG 9c (Ausgeschrieben als A9-A10) Stelle erhalten. Anschließend habe ich die Stelle gewechselt in die EG 10 (A10-A11) und ein weiteres Jahr weiter nun in der EG12 (A12-A13).

Auch beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber gibt es keine Probleme mehr was Stufenlaufzeiten etc. angehen. Also so ganz kann ich die Argumentation nicht verstehen. Muss eben jeder selber wissen was er machen will und bei meiner Behörde wird kein Unterschied zwischen Beamter und Angestellter gemacht.
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#5

Hab gleich nach dem AII eine EG 11 Stelle übertragen bekommen. Als Beamter geht das nicht Smile
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#6

Wow, da kann man ja nur noch gratulieren. Bei uns gibt es solche hoch dotierten Stellen quasi nur auf dem Papier. Die Beamtenhierarchie erlebte hingegen voll die Wiedergeburt...
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#7

Kann man in Mayen mit Ausbildung+Berufserfahrung studieren?

Diese Frage stelle ich mir momentan auch und tendiere eher zum Studium als zum AGL II, da es momentan doch mehr freie Beamtenstellen gibt und man später mit Familie etc. doch als Beamter deutliche Vorteile hat.
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#8

Ja, man kann als "Beruflich qualifizierte Person" zum Studium zugelassen werden. Hierzu muss man eine Berufsausbildung mit einem Notenschnitt von nicht schlechter als 2,5 und danach 2 Jahre Berufserfahrung vorweisen können.
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