01.11.2023, 17:17
Es geht um den TVöD VKA; folgende Sachlage:
Eingruppierung in S8a mit Zulage für Führung auf Probe bis S13 beides in Stufe 2.
Während dieser Zeit: Stufenaufstieg nach Stufe 3 - aber nur für das Entgelt S8a; die Zulage für S13 wurde gekürzt weil nun die Differenz von S8a Stufe 3 bis S13 Stufe 2 berechnet wurde;
Ist das korrekt;
Im TVöD Bund ist dieser Fall beschrieben in der Protokollerklärung zu Paragraf 17 Absatz 5; Gibt es auch eine Umsetzung für VKA?
Eingruppierung in S8a mit Zulage für Führung auf Probe bis S13 beides in Stufe 2.
Während dieser Zeit: Stufenaufstieg nach Stufe 3 - aber nur für das Entgelt S8a; die Zulage für S13 wurde gekürzt weil nun die Differenz von S8a Stufe 3 bis S13 Stufe 2 berechnet wurde;
Ist das korrekt;
Im TVöD Bund ist dieser Fall beschrieben in der Protokollerklärung zu Paragraf 17 Absatz 5; Gibt es auch eine Umsetzung für VKA?