07.02.2024, 17:49
Hallo zusammen,
ich war in EG 13 Stufe 5 TVöD eingruppiert. Von Mai 2021 an habe ich für 30 Monate berufsbegleitend einen Master gemacht und für diese Dauer eine Tätigkeit der Wertigkeit EG 14 wahrgenommen (bezahlt wurde ich weiterhin nach EG13 Stufe 5, habe auch keine Zulage erhalten). Mit erfolgreichem Abschluss des Studiums wurde mir direkt die Tätigkeit dauerhaft übertragen, seitdem werde ich nach EG 14 Stufe 5 bezahlt.
Nun frage ich mich, ab wann erhalte ich EG 14 Stufe 6? Laut Auskunft der Personalabteilung beginnt die 5 Jahresfrist mit Übertrag nach EG 14. Besteht allerdings nicht die Möglichkeit (§ 17 (4) bzw. (5) TVöD), dass die 2,5 Jahre, in denen ich die Tätigkeit nach EG 14 bereits ausgeübt habe sich auf die Stufenlaufzeit anrechnen zulassen?
Vielen Dank im Voraus!
VG
ich war in EG 13 Stufe 5 TVöD eingruppiert. Von Mai 2021 an habe ich für 30 Monate berufsbegleitend einen Master gemacht und für diese Dauer eine Tätigkeit der Wertigkeit EG 14 wahrgenommen (bezahlt wurde ich weiterhin nach EG13 Stufe 5, habe auch keine Zulage erhalten). Mit erfolgreichem Abschluss des Studiums wurde mir direkt die Tätigkeit dauerhaft übertragen, seitdem werde ich nach EG 14 Stufe 5 bezahlt.
Nun frage ich mich, ab wann erhalte ich EG 14 Stufe 6? Laut Auskunft der Personalabteilung beginnt die 5 Jahresfrist mit Übertrag nach EG 14. Besteht allerdings nicht die Möglichkeit (§ 17 (4) bzw. (5) TVöD), dass die 2,5 Jahre, in denen ich die Tätigkeit nach EG 14 bereits ausgeübt habe sich auf die Stufenlaufzeit anrechnen zulassen?
Vielen Dank im Voraus!
VG