06.10.2019, 21:00
Hallo, im Rahmen der neuen Entgeltordnung wurde meine jetzige Stelle von E8 zu E9a bewertet, ohne Eigeninitiative, automatisch.
Ich habe im Jahr 2017 nachdem die neue Entgeltordnung in Kraft trat, die Stelle angetreten und war vorher mit der E8 eingruppiert. Zum Bewerbungszeitpunkt war es noch mit E8 ausgeschrieben.
Nun meine Frage: wie verhält es sich mit der Stufenlaufzeit? Begann sie mit Antritt der Stelle nur? Es ist keine Höhergruppierung in dem Sinne. Was sagt ihr?
Ich habe im Jahr 2017 nachdem die neue Entgeltordnung in Kraft trat, die Stelle angetreten und war vorher mit der E8 eingruppiert. Zum Bewerbungszeitpunkt war es noch mit E8 ausgeschrieben.
Nun meine Frage: wie verhält es sich mit der Stufenlaufzeit? Begann sie mit Antritt der Stelle nur? Es ist keine Höhergruppierung in dem Sinne. Was sagt ihr?