Stufenzuordnung
#1

Hallo zusammen,

ich brauche Eure Hilfe! Folgender Fall:

Ausbildung Verwaltungsfachangestelle 08/2006 - 05/2009
Einstellung Verwaltungsfachangestelle 06/2009 - 07/2012
Studium in Eigenregie (also Kündigung Arbeitsverhältnis) 08/2012 - 08/2015
Einführungszeit gehobener Dienst absolviert 09/2015 - 02/2016
Anstellung Beschäftigter 03/2016


Es handelt sich um den gleichen Arbeitgeber - eine Kommune.

Welche Zeiten sind für die Stufen anrechenbar? Zu welcher Stufe wird man in 03/2016 eingeordnet?
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#2

Wie genau war die "Einführungszeit gD" ausgestaltet?
Ich nehme an, dass die frühere Tätigkeit keine einschlägige Berufserfahrung ist.

Grundsätzlich Stufe 1. Bei bestimmten Ausgestaltungen der Einführungszeit eventuell Stufe 2 oder Anrechnung auf Stufenlaufzeit in der Stufe 1.
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#3

Die Arbeitszeit von 06/09 - 07/2012 kann gar nicht angerechnet werden? War im gleichen Fachdienst natürlich mit anderen Aufgaben...
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#4

Tätigkeiten in einer niedrigeren Entgeltgruppe sind grundsätzlich keine einschlägige Berufserfahrung. Sie können maximal als förderliche Zeit anerkannt werden. Aber das muss man dann vor Vertragsabschluss verhandeln. Lediglich bei einschlägiger Berufserfahrung besteht ein tariflicher Anspruch bei 3 Jahren die Stufe 3 zu erhalten.
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#5

Herzlichen Dank!
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