SuE Wechsel zwischen den Entgeltgruppen
#1

Hallo!
Ich arbeite seit 2 Jahren in 11b/4.
Ich könnte jetzt in 12/4 wechseln weil ich die Koordination meines bisherigen Arbeitsbereichs übernehmen kann. Diese Stelle ist befristet auf 2 Jahre. 
Wenn ich also nach diesen 2 Jahren in 12/4 wieder zurück gruppiert werde zu 11b/4… fangen die 4 Jahre wieder bei null an oder knüpfe ich an die bereits absolvierten 2 Jahren an und hätte dann nach weiteren 2 Jahren den Stufenaufstieg in 11b/5?!
Dankeschön!!
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#2

Ist eine Eingruppierung in die S12 vorgesehen oder eine vorübergehende Übertragung höherwertige Aufgaben mit Zulage nach S12?
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#3

Die Tätigkeit ist mit Eingruppierung in die 12 vorgesehen. 
Die Stelle ist befristet und wird nur evtl weiterbewilligt.
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#4

Welcher Tarifvertrag?

Im TVöD wäre der Normalfall die vorübergehende Übertragung mit Zulage.

Wenn man tatsächlich eine Eingruppierung in S12 vornimmt, stellt sich schon die Frage, wie man es arbeitsvertraglich ausgestaltet. Wenn es tatsächlich eine Höhergruppierung ist, würde im TVöD Stufenlaufzeit in der Stufe 4 der S11b verloren gehen. Man startet wieder bei Null in der Stufe 4. Bei der Herabgruppierung im.TVöD läuft die Stufenlaufzeit weiter. Die Zeit in der Stufe 4 der S12 gelten auch für die S11b weiter.
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#5

Wir sind angelehnt an tvl und dann übergeleitet wurden in die SuE.
Von einer Zulage stand in der Stellenausschreibung nichts, habe das bei uns bisher auch noch nie gehört.
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#6

Ich hab’s evtl nicht ganz verstanden: 
Wenn es tatsächlich eine Höhergruppierung ist, würde im TVöD Stufenlaufzeit in der Stufe 4 der S11b verloren gehen. <-damit ist meine jetztige Erfahrung von 2 Jahren gemeint, die bei Höhergruppierung in 12 verloren geht?
Man startet wieder bei Null in der Stufe 4. <- in der 12 bei Höhergruppierung?!
Bei der Herabgruppierung im.TVöD läuft die Stufenlaufzeit weiter. Die Zeit in der Stufe 4 der S12 gelten auch für die S11b weiter.<- wenn ich nach 2jahren in 12 wieder zurück in 11b gehe, wird die Zeit in 12 angerechnet und ich käme nach den insgesamt 4 Jahren (2 bisher in 11b und dann 2 in 12), in die Stufe 5 in 11b?!
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#7

SuE ist kein Tarifvertrag sondern nur ein Abschnitt im Tarifvertrag. Was steht zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?
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#8

(24.12.2023, 14:47)Gast schrieb:  Wir sind angelehnt an tvl und dann übergeleitet wurden in die SuE.
Von einer Zulage stand in der Stellenausschreibungen nichts, habe das bei uns bisher auch noch nie gehört.
Das ist ja auch nicht was man in der Stellenausschreibung angibt. Wenn sich jemand intern auf eine befristete Aufgabe bewirbt kann man das vorherige Arbeitsverhältnis beenden und ein neues (befristetes) abschließen. Dann ist die Sache mit dem Stufen kompliziert und es kommt auf die Details des Vertrags an.
Naheliegender wäre vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L. Aber bei Arbeitgebern die nur in Anlehnung nach TV-L bezahlen, kann man schwer einschätzen, was geplant ist.
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#9

"damit ist meine jetztige Erfahrung von 2jahren gemeint, die bei Höhergruppierung in 12 verloren geht?"
Ja
"Die Zeit in der Stufe 4 der S12 gelten auch für die S11b weiter."
Dies ist im TV-L nicht geregelt.

"wenn ich nach 2 Jahren in 12 wieder zurück in 11b gehe, wird die Zeit in 12 angerechnet und ich käme nach den insgesamt 4 Jahren (2 bisher in 11b und dann 2 in 12), in die Stufe 5 in 11b?!"
Die Stufenlaufzeit in der S11b wäre verloren. Man hätte bei der Herabgruppierung nur 2 Jahre. Bzw. was im TV-L passiert ist tariflich nicht klar geregelt
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#10

Ich erhalte Vergütung nach tv-l…das ist der einzige Hinweis auf den Tarifvertrag in meinem Arbeitsvertrag.
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#11

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten…das klingt so als wär das nicht sonderlich lukrativ für mich, wenn ich ewig in der Stufe 4 bleibe, auf Stufe 5 zu warten macht finanziell scheinbar mehr Sinn…die Behörde kämpft bis zum letzten um das geringe Geld zu zahlen, besonders wenn Dinge scheinbar nicht eindeutig geregelt sind.
Also sehr sehr lieben Dank! Ich weiß das sehr zu schätzen. Und frohe Weihnachten!
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#12

Wenn man es mit der vorübergehenden Übertragung macht, läuft die ganze Zeit die Stufenlaufzeit in der S11b weiter. Die Zulage führt aber dazu, dass man das Einkommen nach S12 hat.
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#13

Super danke, dann frage ich mal nach, ob wir das nicht so machen könnten.
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