03.11.2022, 11:26
TVÖD-K
Ein Mitarbeiter wurde für die dauerhafte Tätigkeit einer EG 8 eingestellt. Erfüllt allerdings die persönlichen Voraussetzungen nicht und ist daher nur in EG 5 eingruppiert. Ist das zulässig oder dürfen dem Mitarbeiter dann auch nur EG 5-Tätigkeiten übertragen werden. Wie ist es haftungsrechtlich, wenn der Mitarbeiter einen Fehler macht aber gar nicht entsprechend eingruppiert ist.
Vielen Dank!
Ein Mitarbeiter wurde für die dauerhafte Tätigkeit einer EG 8 eingestellt. Erfüllt allerdings die persönlichen Voraussetzungen nicht und ist daher nur in EG 5 eingruppiert. Ist das zulässig oder dürfen dem Mitarbeiter dann auch nur EG 5-Tätigkeiten übertragen werden. Wie ist es haftungsrechtlich, wenn der Mitarbeiter einen Fehler macht aber gar nicht entsprechend eingruppiert ist.
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