Hallo,
was bedeutet unter ENTGELDGRUPPE 10, 2 b der Zusatz " (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 6)"?
Das bedeutet, dass es dazu Protokollerklärungen gibt welche bei der Eingruppierung ggf. zu berücksichtigen sind.
Um was es genau geht lässt sich mit Blick in den entsprechenden Abschnitt der Entgeltordnung nachvollziehen. Bei solchen Fragen unbedingt den Abschnitt der Entgeltordnung angeben. Die E10 gibt es rund 30 mal in der Entgeltordnung mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Protokollerklärungen.
Protokollerklärung 3 und 6 deutet auf Musikschule hin. Protokollerklärung 3 ist dort
"3. Die Eingruppierung nach dem jeweiligen Tätigkeitsmerkmal setzt voraus, dass
die Beschäftigten durch ausdrückliche schriftliche Anordnung zur Betreuerin oder
zum Betreuer des Fachbereichs, für den Unterricht in der studienvorbereitenden
Ausbildung, zur Leiterin oder zum Leiter des Ensembles, zur Leiterin oder zum
Leiter, zur ständigen Vertreterin oder zum ständigen Vertreter der Leiterin oder
des Leiters bzw. zur Leiterin oder zum Leiter der Zweigstelle der Musikschule
bestellt worden sind."
und 6:
"6. Die studienvorbereitende Ausbildung setzt voraus, dass die Schülerin oder der
Schüler in mindestens einem Hauptfach und in mindestens einem Nebenfach
bzw. einem Ergänzungsfach zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung einer
Musikhochschule unterrichtet wird"