TVöD-IT - Sprung von 9b nach 11
#1

Hallo zusammen, 

ich befinde mich zurzeit in der EG E9b in der IT und würde mich gerne auf eine Stelle der EG11 bewerben. Die Voraussetzungen (Studium und Kenntnisse) besitze ich. Nun wurde aber gesagt, dass ein Überspringen einer EG nicht so einfach möglich wäre. Es gab aber auch schon Fälle wo dies so funktioniert hat. 

Gibt es einen Passus, welchen ich in der Bewerbung zur Sicherheit einbringen kann? Oder muss mein TL dafür extra etwas aufsetzen? 

Schönen Tag noch!

Hendrik
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#2

Welcher Tarifvertrag gilt?

Grundsätzlich ist es so:

Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein überspringen von Entgeltgruppen kein Problem. Das Durchlaufen der Entgeltgruppen ist eine Besonderheit des Beamtenrechts. Allerdings sollte man einen Arbeitgeber schnellst möglich verlassen der von durchlaufen der Entgeltgruppen spricht. Da muss man auch sonst damit rechnen, dass dieser nicht in der Lage ist Arbeitsrecht korrekt umzusetzen.

Für Tarifbeschäftigte kommt es nur auf die Erfüllung der Voraussetzungen in der Ausschreibung um die Stelle zu bekommen an. Daneben müssen eventuelle Voraussetzungen in der Person für die Eingruppierung erfüllt sein. Grundsätzlich kann man auch von E1 in E15 springen.
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#3

(30.06.2020, 12:24)Gast schrieb:  Welcher Tarifvertrag gilt?

Grundsätzlich ist es so:

Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein überspringen von Entgeltgruppen kein Problem. Das Durchlaufen der Entgeltgruppen ist eine Besonderheit des Beamtenrechts. Allerdings sollte man einen Arbeitgeber schnellst möglich verlassen der von durchlaufen der Entgeltgruppen spricht. Da muss man auch sonst damit rechnen, dass dieser nicht in der Lage ist Arbeitsrecht korrekt umzusetzen.

Für Tarifbeschäftigte kommt es nur auf die Erfüllung der Voraussetzungen in der Ausschreibung um die Stelle zu bekommen an. Daneben müssen eventuelle Voraussetzungen in der Person für die Eingruppierung erfüllt sein. Grundsätzlich kann man auch von E1 in E15 springen.

Danke für die Antwort! Es wird der VKA angewandt. Dort ist in der Entgeltordnung zu finden, dass die beiden Fallgruppen für EG11 lediglich EG10 Angestellte beschreiben. Ist evtl. dadurch ein Überspringen von EG10 ausgeschlossen?
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#4

Nein! Das ist nur eine Textvereinfachung. Die Tätigkeit muss die Merkmale der E10 erfüllen und zusätzlich die bei E11 genannten.

"Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt."

Kann man auch so lesen:
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit [...] deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

Zusätzlich dann noch die varianten der verschiedenen Fallgruppen.
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#5

(30.06.2020, 14:17)Gast schrieb:  Nein! Das ist nur eine Textvereinfachung. Die Tätigkeit muss die Merkmale der E10 erfüllen und zusätzlich die bei E11 genannten.

"Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt."

Kann man auch so lesen:
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit [...] deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.

Zusätzlich dann noch die varianten der verschiedenen Fallgruppen.

Super, vielen Dank für den Hinweis!
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