TV-H § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
#1

Hallo zusammen,

ich vertrete aktuell seit 5 Wochen (voraussichtlich bis Mitte/Ende nächsten Jahres) eine erkrankte Kollegin (Beamtin). Ausserdem wurde von der einen erkrankten Kollegin eine weitere Kollegin (krank seit ca.1,5 Jahren, E10) von uns beiden vertreten. Ich übernehme mit minimaler Unterstützung die Aufgaben der beiden und frage mich, ob ich ggf. einen Anspruch auf Zulage nach Paragraph 14 oder 13 des TV-H habe.
Ich bin eingruppiert in E10 Stufe 2.
Danke
Zitieren
#2

Es müssten die derzeitig übertragenen Aufgaben bewertet werden. Nur wenn diese insgesamt höher zu bewerten sind als E10 würde ein Anspruch auf eine Zulage bestehen.
Zitieren
#3

Danke schön für die schnelle Antwort!
Es reicht also nicht aus, dass ich generell mehr Tätigkeiten bzw. die Tätigkeiten von einer Person die als Beamte entlohnt wird, übernehme auf Grundlage von Paragraph 13?
Zitieren
#4

Nein. Für die Eingruppierung spielt die Menge der Arbeit keine Rolle. Es kommt auf die Bewertung der Aufgaben an.
Es spricht nichts dafür, dass hier § 13 TV-H einschlägig wäre. Es wäre maximal § 14 TV-H zu prüfen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Teilzeitstelle 50% + weitere Tätigkeit in Teilzeit


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers