TVÖD Entgeltgruppenwechsel
#1

Hallo,
ich bin in der Entgeltgruppe E14, Stufe 5 eingruppiert.
Zum 01.10.2014 bin ich 5 Jahre auf die Stelle eingewiesen und rutsche nach meinem Verständnis in die Stufe 6. (Soweit so gut und ganz sicher kein Grund zum Jammern!)
Wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt befördert werde -->E15, würde ich nach meinem Verständnis ausgehend von meiner jetztigen Stufe 5 in die entsprechende nächsthöhere Stufe des E15 wertes rutschen; dies wäre dann die Stufe 4, Unterschied 46 Euro.Die Stufe 5 erreiche ich dort dann ja wiederum erst nach 5 Jahren. Nach Lebenszeitalter (muß noch ein wenig)stelle ich mich damit löangfristig natrülich dennoch besser, hätte aber mit einem Stufenwechsel innerhalb der E14 ab Oktober fast 300 € mehr...
Was muß ich tun; gibt es auch nach der Höherstufung noch eine Wartezeit, oder muß ich nur dafür sorgen dass ich zunächst - also 1.Oktober in der E14 eine Stufe höher komme um dann von dort aus mit Beförderung dann in der E15 sofort in die Stufe 5 zu kommen ? oder gibt es für mich dann auch noch eine Wartezeit, in der ich eben eher darauf achten sollte...bitte nicht befördert zu werden...?...
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#2

Hallo Gast,
ganz ehrlich? ich würde nicht einmal auf die Idee kommen mich das zu fragen.. und eine Bitte nicht befördert zu werden wegen 300 Euro?! Allein bei diesem Gehalt, sind doch die "verlorenen" 300 Euro Peanuts! Nach dem Wechsel in die EG 15 Stufe 5 sind es über 400 Euro mehr; von der Stufe 6 will ich erst gar nicht reden.. Also bleibt auf längerer Sicht im Endeffekt mehr übrig. Sei froh das du diese Stelle und die Möglichkeit zum Aufstieg in die EG 15 hast und jammer nicht den 300 Euronen wegen einem Wechsel zu einem Bruttogehalt von 5135,38 (EG 15/4) Euro hinterher!

Und bitte tue mir den Gefallen und geb bei deinem Arbeitgeber entsprechend Leistung für dieses Gehalt ab.
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#3

(06.09.2013, 15:45)Gast schrieb:  Hallo,
ich bin in der Entgeltgruppe E14, Stufe 5 eingruppiert.
Zum 01.10.2014 bin ich 5 Jahre auf die Stelle eingewiesen und rutsche nach meinem Verständnis in die Stufe 6. (Soweit so gut und ganz sicher kein Grund zum Jammern!)
Wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt befördert werde -->E15, würde ich nach meinem Verständnis ausgehend von meiner jetztigen Stufe 5 in die entsprechende nächsthöhere Stufe des E15 wertes rutschen; dies wäre dann die Stufe 4, Unterschied 46 Euro.Die Stufe 5 erreiche ich dort dann ja wiederum erst nach 5 Jahren. Nach Lebenszeitalter (muß noch ein wenig)stelle ich mich damit löangfristig natrülich dennoch besser, hätte aber mit einem Stufenwechsel innerhalb der E14 ab Oktober fast 300 € mehr...
Was muß ich tun; gibt es auch nach der Höherstufung noch eine Wartezeit, oder muß ich nur dafür sorgen dass ich zunächst - also 1.Oktober in der E14 eine Stufe höher komme um dann von dort aus mit Beförderung dann in der E15 sofort in die Stufe 5 zu kommen ? oder gibt es für mich dann auch noch eine Wartezeit, in der ich eben eher darauf achten sollte...bitte nicht befördert zu werden...?...

Ich würde mit der Personalabteilung sprechen und bitten, den Aufstieg erst nach dem Aufstieg in die Erfahrungsstufe 14/6 zu vollziehen. Bei uns in der Stadtverwaltung gibt es natürlich solche Fälle auch, also einen geplanten Gruppenaufstieg kurz vor Erreichen einer nachfolgenden Erfahrungsstufe. Dann wird in der Regel in Rücksprache mit dem Betroffenen die für den AN günstigste Lösung vollzogen. In Ihren Fall würde ich erst die 14/6 abwarten, und dann in die 15/5 wechseln.
Und an den Schreiber vor mir: Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienenIcon_mrgreen
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