25.04.2023, 11:56
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Samstag hat man den Schlichterspruch soweit wie möglich angenommen.
Ich habe eine Frage dazu. Am 01.07.23 möchte ich in den Öffentlichen Dienst als Straßenbahnfahrer wechseln. Hier werden zur Zeit 2.646,18 € als Lohn bezahlt.
Die ausgehandelte Einmalzahlung bekomme ich ja nicht, weil ich ja erst am 01.07.23 dort anfange.
Wie kann ich das jetzt mit den 200,00 € Sockelbetrag verstehen ? Gibt es dann 2.846,18 € Gehalt oder wird das auf 340,00 € aufgestockt ? Wären es dann 2.986,18 € ? Und wo finde ich denn die 5,5 % ?
Irgendwie verstehe ich da doch etwas nicht oder ? Können Sie es mir eventuell erklären ??
Freundliche Grüße
am Samstag hat man den Schlichterspruch soweit wie möglich angenommen.
Ich habe eine Frage dazu. Am 01.07.23 möchte ich in den Öffentlichen Dienst als Straßenbahnfahrer wechseln. Hier werden zur Zeit 2.646,18 € als Lohn bezahlt.
Die ausgehandelte Einmalzahlung bekomme ich ja nicht, weil ich ja erst am 01.07.23 dort anfange.
Wie kann ich das jetzt mit den 200,00 € Sockelbetrag verstehen ? Gibt es dann 2.846,18 € Gehalt oder wird das auf 340,00 € aufgestockt ? Wären es dann 2.986,18 € ? Und wo finde ich denn die 5,5 % ?
Irgendwie verstehe ich da doch etwas nicht oder ? Können Sie es mir eventuell erklären ??
Freundliche Grüße