Bekommen auch Beschäftigte in Minijobs im öffentlichen Dienst die Erhöhung und Sonderzahlung?
Soweit der TVöD oder ein anderer vom Tarifabschluss umfasste Tarifvertrag Anwendung findet. Sonderzahlung etc anteilig für Teilzeitanteil.
Grundsätzlich ja bei einer geringfügigen Berschäftigung. Es handelt sich ja grundsätzlich um eine Teilzeitbeschäftigung. Voraussetzung ist aber, dass der TVöD bzw. ein anderer anspruchsbegründender Tarifvertrag im zugrundeliegenden Arbeitsvertrag für anwendbar erklärt wurde oder "beidseitige Tarifbindung" vorliegt, also insbseondere eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft besteht, die Tarifvertragspartner ist (und der Arbeitgeber Mitglied im einschlägigen Arbeitgeberverband ist).