Welcher Tarifvertrag gilt für Minijobs im öffentlichen Dienst?
Grundsätzlich der, der im Arbeitsvertrag steht.
Daneben könnte ein Tarifvertrag bei beidseitiger Tarifbindung zum tragen kommen. Dabei spielt dann eine Rolle, welcher Tarifvertrag beim Arbeitgeber gilt (der Arbeitnehmer muss in einer dem Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft sein). Auch ist zu beachten, dass die Anwendung des Tarifvertrags ggf. auf geringfügigen Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV keine Anwendung findet (so z.B. im TVöD).
Eine geringfügige Beschäftigung ist tariflich ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten.