04.09.2019, 12:06
Hallo, mich beschäftigt eine Frage bei der Ihr mir vielleicht ein wenig helfen könnt.
Mein Arbeitgeber ist eine kreisfreie Stadt und ich bin SB Wohngeld.
Nun ist es so, dass soweit ich mitbekam, von den Landkreisen bis zu den anderen kreisfreien die SB Wohngeld alle eine 9a (TVÖD VKA) haben.
Nur wir hier sind mit einer 8 eingruppiert.
Bei der Überlegung BAT zu TVÖD wurde unsere Tätigkeit laut unserem Personal eben so übertragen.
Unsere Tätigkeit entspricht der uralten Stellenbeschreibung eben nur einer 8 und fertig.
Seit etwas über 2 Jahren warten wir auf unsere Zustimmung oder eben Ablehnung unseres Antrags auf tarifgerechte Eingruppierung.
Könnt ihr mir sagen in welcher Zeit der AG den Antrag beschieden haben muss?!
Falls eine Anlegung kommt bleibt nur eine Klage oder?
Wäre super wenn Ihr Rat hättet...
LG
Mein Arbeitgeber ist eine kreisfreie Stadt und ich bin SB Wohngeld.
Nun ist es so, dass soweit ich mitbekam, von den Landkreisen bis zu den anderen kreisfreien die SB Wohngeld alle eine 9a (TVÖD VKA) haben.
Nur wir hier sind mit einer 8 eingruppiert.
Bei der Überlegung BAT zu TVÖD wurde unsere Tätigkeit laut unserem Personal eben so übertragen.
Unsere Tätigkeit entspricht der uralten Stellenbeschreibung eben nur einer 8 und fertig.
Seit etwas über 2 Jahren warten wir auf unsere Zustimmung oder eben Ablehnung unseres Antrags auf tarifgerechte Eingruppierung.
Könnt ihr mir sagen in welcher Zeit der AG den Antrag beschieden haben muss?!
Falls eine Anlegung kommt bleibt nur eine Klage oder?
Wäre super wenn Ihr Rat hättet...
LG