02.10.2012, 13:14
Hallo,
ich bin eine sogenannte "Zweitfrau". Um den Kindesunterhalt für die 16. jährige Tochter aus der 1. Ehe meines Mannes an die Kindesmutter zu zahlen, wurde von der Beistandschaft von meinen Einkommen ein Taschengeldanspruch für meinen Mann berechnet. Dieser Anspruch liegt bei 147,00 Eur. Er soll hiervon noch einen Beitrag von 107,00 Eur an die auswärtige Stadt (Beistandschaft) als Unterhalt zahlen. Mein Mann ist zur Zeit arbeitslos... bekommt kein Geld vom Amt, sondern wird ausschließlich von mir "unterhalten".
Und jetzt soll ich Taschengeld auszahlen an meinen 43 jährigen Mann...?!?!... Von meinen Gehalt bleibt nach Abzug aller Kosten wie Miete, Versicherungen, Kredite (nur meiner) nicht mal 580 EUR im Monat für uns zum leben...
Meine Frage, wie wird dieses Taschengeld in NRW berechnet?
Danke im Voraus,
Steffi
PS: Natürlich ist mein Mann um Arbeit bemüht... also bitte keine Vorhaltungen.. wie: schick ihn arbeiten oder so.... Danke!
Die Frage bezieht sich auf die Berechnung des Taschengeldes !!!
ich bin eine sogenannte "Zweitfrau". Um den Kindesunterhalt für die 16. jährige Tochter aus der 1. Ehe meines Mannes an die Kindesmutter zu zahlen, wurde von der Beistandschaft von meinen Einkommen ein Taschengeldanspruch für meinen Mann berechnet. Dieser Anspruch liegt bei 147,00 Eur. Er soll hiervon noch einen Beitrag von 107,00 Eur an die auswärtige Stadt (Beistandschaft) als Unterhalt zahlen. Mein Mann ist zur Zeit arbeitslos... bekommt kein Geld vom Amt, sondern wird ausschließlich von mir "unterhalten".
Und jetzt soll ich Taschengeld auszahlen an meinen 43 jährigen Mann...?!?!... Von meinen Gehalt bleibt nach Abzug aller Kosten wie Miete, Versicherungen, Kredite (nur meiner) nicht mal 580 EUR im Monat für uns zum leben...
Meine Frage, wie wird dieses Taschengeld in NRW berechnet?
Danke im Voraus,
Steffi
PS: Natürlich ist mein Mann um Arbeit bemüht... also bitte keine Vorhaltungen.. wie: schick ihn arbeiten oder so.... Danke!
Die Frage bezieht sich auf die Berechnung des Taschengeldes !!!