"Anlage 3 Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer im Fahrdienst gemäß § 23 TV-N NW", § 3 Absatz 2 (dort Seite 51):
"Wird die Dienstschicht geteilt, erhält der AN eine Entschädigung von ..."
Die gestellte Frage lässt sich dann daher nur insoweit beantworten, als eine solche Entschädigung abhängig ist von den konkreten tariflichen oder sonstigen Vereinbarungen, wenn überhaupt solche Regelungen getroffen wurden. Das muss man dann halt beim jeweiligen Arbeitgeber erfragen. Aber ob solche (tarifvertraglichen) Regelungen auch für Lehrlinge getroffen wurden?