07.11.2024, 14:08
Ich werde im Anschluss an meine Elternzeit wieder Teilzeit als Lehrkraft einsteigen. Ist es gesetzlich festgeschrieben, dass ich zu mind. 50% wieder einsteigen muss? (Dies ist nämlich auf unserem Antragsformular so vermerkt. Ich finde dazu jedoch keine Rechtsgrundlage und würde aufgrund meiner familiären Situation gerne geringer beschäftigt sein.)