Teilzeitstelle 50% + weitere Tätigkeit in Teilzeit
#1

Hallo,

ich bin beim Land Hessen beschäftigt. Hier gelten bestimmte Regelungen für Minijobs.

Meine Frage: Ich habe eine Teilzeitstelle (50%) und würde gerne eine weitere sozialversicherungspflichtige
Tätigkeit ausüben - entweder Midijob oder Teilzeitjob.

Ist das das möglich? Wenn ja: Mit Genehmigung durch den Arbeitgeber oder ohne?

Danke schonmal für hilfreiche Antworten.
Zitieren
#2

Grundsätzlich sicher möglich, aber lohnt sich das mit Steuerklasse 6 dann?
Zitieren
#3

DANKE für die schnelle Antwort.

Das Land Hessen genehmigt nur 32 Stunden monatlich, wenn man in einem Minijob arbeitet.
Das ist in meinem Fall stundenmäßig zu wenig, da ich ja nur in Teilzeit tätig bin und mein Gehalt etwas aufstocken möchte.

Ich habe mal gelesen, dass man in der Steuererklärung dann einen entsprechenden höheren Ausgleich bekommt,
wenn man in der Steuerklasse 6 angemeldet ist...
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- TV-H § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers