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Eine kurze Frage. Wenn ein Arbeitnehmer dienstfrei hat und in der Zeit den PR aufsucht, gilt das als Arbeitszeit? Die gesetzl. Regelung dazu wäre wichtig.
Danke
nein, warum sollte dieses Arbeitszeit sein?
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"Sprechstunde" scheint hier der richtige Suchbegriff zu sein. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind offenbar länderspezifisch. In Sachsen steht bspw. in § 44, Abs. 4 " Der Besuch der Sprechstunden hat keine Minderung der Besoldung oder des Arbeitsentgelts zur Folge." In der Kommentierung Vogelsang/Bieler/Kleffer/Rehak wird dies unter Rn 27 sogar erweitert auf "[...] die sonstige Inanspruchnahme des PR [...].
Im Kommentar von Ilbertz u.a. heißt es allerdings, dass [...] "die individuellen Gesprächstermine hier im Vergleich zur Einrichtung von Sprechstunden Ersatzfunktion haben. [...]", aber genauso wie Sprechstunden mit der Dienststellenleitung abzustimmen seien. Und dann wird es in der Umsetzung wieder spannend, ob dies streitfrei zu erreichen ist bzw. wäre ...
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Vielen Dank Steffen Wenig. Der Abs.4 im §44 ist mir irgendwie durch die Lappen gegangen.