Termin bei PR außerhalb der Arbeitszeit
#1

Eine kurze Frage. Wenn ein Arbeitnehmer dienstfrei hat und in der Zeit den PR aufsucht, gilt das als Arbeitszeit? Die gesetzl. Regelung dazu wäre wichtig.
Danke
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#2

nein, warum sollte dieses Arbeitszeit sein?
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#3

(20.03.2025, 12:16)Gast schrieb:  nein, warum sollte dieses Arbeitszeit sein?

Die Frage ist durchaus legitim. Zumindest bestimmte Termine mit dem Personalrat darf man in der Arbeitszeit besuchen. Als solches kann man schon fragen wie es in dem Fall ist. Im Ergebnis sehe ich aber auch keinen Anspruch. Rechtlich ist es zumindest im BPersVG nicht ausdrücklich geregelt. Dürfte in den Landesgesetzen ähnlich sein. Ich sehe aber nur einen Anspruch es während der Arbeitszeit z.B. die Sprechstunde des PR bei entsprechenden Themen zu besuchen. Dadurch wird m.E. aber nicht ein Besuch außerhalb der Arbeitszeit zur Arbeitszeit die zu bezahlen ist. Selbst in den mir vorliegenden Kommentaren ist es aber nicht klar beschrieben.
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#4

"Sprechstunde" scheint hier der richtige Suchbegriff zu sein. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind offenbar länderspezifisch. In Sachsen steht bspw. in § 44, Abs. 4 " Der Besuch der Sprechstunden hat keine Minderung der Besoldung oder des Arbeitsentgelts zur Folge." In der Kommentierung Vogelsang/Bieler/Kleffer/Rehak wird dies unter Rn 27 sogar erweitert auf "[...] die sonstige Inanspruchnahme des PR [...]. 

Im Kommentar von Ilbertz u.a. heißt es allerdings, dass [...] "die individuellen Gesprächstermine hier im Vergleich zur Einrichtung von Sprechstunden Ersatzfunktion haben. [...]", aber genauso wie Sprechstunden mit der Dienststellenleitung abzustimmen seien. Und dann wird es in der Umsetzung wieder spannend, ob dies streitfrei zu erreichen ist bzw. wäre ...
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#5

Vielen Dank Steffen Wenig. Der Abs.4 im §44 ist mir irgendwie durch die Lappen gegangen.
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