Tipps für den Arbeitsvertrag nach TVöD
#1

Hallo,
ich habe eine Zusage für eine Stelle beim Bauhof einer Stadt als Friedhofsgärtner. Entgeltgruppe ist 6 TVÖD. Bisher war ich bei einem Galabau Betrieb angestellt. 

Eine Frage zum Arbeitsvertrag, der mir von der Gemeinde noch übersandt wird: Gibt es irgendwelche Dinge, auf die ich achten muss?

Zum Beispiel möchte ich zukünftig nebenberuflich einem Gewerbe nachgehen (Galabau). Laut Auskunft der Verwaltung im Vorstellungsgespräch ist das auch kein Problem. Sollte man das aber vorsorglich noch in den Arbeitsvertrag aufnehmen? 

Vielen Dank für Antworten!
Tommy
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#2

Ich glaube kaum, dass dies in den Arbeitsvertrag aufgenommen wird. In den Standardarbeitsverträgen wird auf die Bestimmungen des TVöD hingewiesen. Da ist in § 3 geregelt, dass Nebentätigkeiten anzeigepflichtig sind, also noch nicht mal genehmigungspflichtig. Eine Nebentätigkeit zu untersagen ist wohl nur aus besonders wichtigen betrieblichen Gründen nöglich…
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