TvöD-V, Stufenfrage
#1

Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis u.wurde in Stufe 2 eingeordnet. Kann ich bei Weiterbeschäftigung neu verhandeln u.in Stufe 4 kommen? Müßte doch möglich sein?
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#2

Ich denke, da wirst du wenig Chancen haben. Dein Arbeitsvertrag läuft ja bei einer Weiterbeschäftigung unverändert weiter. Warum sollte dich der Arbeitgeber plötzlich 2 Stufen höher bezahlen? Aber verhandeln kannst du natürlich.
Gruß
Blauer
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#3

Eher sehr unwahrscheinlich. Wenn entsprechende einschlägige Berufserfahrung da wäre, wäre der TE ja schon in Stufe 4. Die Berufserfahrung ist ja de facto nicht vorhanden.
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#4

Ich hätte eigentlich 2019 in die 5 Stufe rutschen können. Kann ich es Rückwirkend einfordern?
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#5

Was bedeutet in Stufe 5 rutschen können? War es eine regulärer Stufenaufstieg oder hättest du bei einer Einstellung verhandeln können, aber hast es nicht getan? Auf den regulären Stufenaufstieg besteht Anspruch.
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