21.12.2011, 01:19
Folgendes Problem liegt bei mir vor:
Einstellung bei einer Kommune am 1.6.2011 - unbefristet
Probezeitende: 30.11.2011
2 Wochen vor Ende der Probezeit wurde ich genötigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Gleichzeitig wurde mir ein befristeter Arbeitsvertrag bis 31.12.2012 angeboten, den ich auch angenommen habe. An meinem Arbeitsgebiet hat sich nichts geändert.
Frage 1: Ist diese Vertragsänderung in der Form überhaupt rechtens, ich denke nur an § 14 Abs. 2 TzBfG (Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.)?!
Frage 2: Die mit der Gehaltsrechnung November gezahlte Jahressonderzahlung wird nun zurückgefordert. Begründung: ich hätte einen neuen Vertrag abgeschlossen. Hierzu muss ich sagen, dass ich über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verfüge, die noch im November (1. Arbeitsvertrag) begann und aktuell noch besteht - jetzt im 2. Arbeitsvertrag. Erst nachdem ich bei meiner Krankenkasse nachgefragt habe, erfolgte seitens des AG die Abmeldung zum Ende der Probezeit und gleichzeitig die Neuanmeldung zu meinem jetzigen Vertrag.
Überdeckt nun entweder die Krankschreibung oder die verspätete Ab- und Anmeldung bei der Krankenkasse die sog. logische Sekunde zw. den beiden Verträgen?
Viele Fragen, ich hoffe ich habe es verständlich geschildert und würde mich sehr über Antworten freuen.
Danke
Einstellung bei einer Kommune am 1.6.2011 - unbefristet
Probezeitende: 30.11.2011
2 Wochen vor Ende der Probezeit wurde ich genötigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Gleichzeitig wurde mir ein befristeter Arbeitsvertrag bis 31.12.2012 angeboten, den ich auch angenommen habe. An meinem Arbeitsgebiet hat sich nichts geändert.
Frage 1: Ist diese Vertragsänderung in der Form überhaupt rechtens, ich denke nur an § 14 Abs. 2 TzBfG (Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.)?!
Frage 2: Die mit der Gehaltsrechnung November gezahlte Jahressonderzahlung wird nun zurückgefordert. Begründung: ich hätte einen neuen Vertrag abgeschlossen. Hierzu muss ich sagen, dass ich über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verfüge, die noch im November (1. Arbeitsvertrag) begann und aktuell noch besteht - jetzt im 2. Arbeitsvertrag. Erst nachdem ich bei meiner Krankenkasse nachgefragt habe, erfolgte seitens des AG die Abmeldung zum Ende der Probezeit und gleichzeitig die Neuanmeldung zu meinem jetzigen Vertrag.
Überdeckt nun entweder die Krankschreibung oder die verspätete Ab- und Anmeldung bei der Krankenkasse die sog. logische Sekunde zw. den beiden Verträgen?
Viele Fragen, ich hoffe ich habe es verständlich geschildert und würde mich sehr über Antworten freuen.
Danke