Hallo zusammen.
Kann mir jemand aus dem Forum die Unterschiede der Tätigkeitsbereiche anhand eines Zuständigkeitsbereiches (z.B. Bauamt oder Sozialamt) von Verwaltungsmitarbeitern im mittleren und im gehobenen Dienst nennen? Danke im voraus für Antworten.
Das kann man nicht pauschal sagen, da die Arbeitsorganisation in jeder Behörde unterschiedlich ist.
In dem Sozialamt, in dem ich früher als Sachbearbeiter tätig war, gab es ausschließlich Sachbearbeiterstellen im gehobenen Dienst, mittlerer Dienst war abgesehen vom Vorzimmer der Amtsleitung nicht vorhanden. In dem für meine Kommune heute zuständigen Kreissozialamt ist es meines Wissens so, dass die Sachbearbeitung für Sozialhilfe/Grundsicherung durch den gehobenen Dienst erfolgt, die Sachbearbeitung für Wohngeld sowie Bildung und Teilhabe dagegen durch den mittleren Dienst, da "standardisierter".
Ganz allgemein und vereinfacht: Der mittlere Dienst bearbeitet eigenständig Angelegenheiten, die routinemäßig und ohne ständige individuelle Beurteilungs- und Entscheidungserfordernisse erledigt werden können oder aber entlastet den gehobenen Dienst von "Nebenaufgaben", die bei der Sachbearbeitung anfallen wie z. B. EDV-Erfassungen, Unterlagenanforderungen, Überwachung Wiedervorlagen, Aktenablage etc.
Danke, das war auf jeden Fall schon einmal hilfreich
Dann gibt es aber ja auch noch die Team-Assistenzstellen (EG 5). Wie unterscheiden sich die Tätigkeiten von denen der Verwaltungsfachangestellten?