Unterschied zwischen Verkehrsüberwacherin und Politessin
#1

Ich bin 4,5 Jahre bei der Stadt als Verkehrsüberwacherin für den ruhenden Verkehr mit E 3 eingestellt worden.
Jetzt möchte ich über eine Stellenbeschreibung mehr verdienen. Da es die 5 und die 6 gibt, müsste ich wissen, wie die Vorraussetzungen sind.
Ebenso ist auch von Politessen die Rede - gibt es dort Unterschiede zum Verkehrsüberwacher?
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#2

"Verkehrsüberwacherin" und erst recht "Politesse" sind keine offiziellen Bezeichnungen; bei uns hieße das "Gemeindevollzugsbedienstete" (in anderen Bundesländern mag es noch weitere Spezialbezeichnungen geben).

E 3 ist für diese Tätigkeit natürlich ohne Rücksicht auf die Wortwahl bei der Tätigkeitsbeschreibung eindeutig zu wenig. Aus meiner Sicht korrekt wäre E 5 Fg. 2 (je nach konkreter Aufgabenstellung evtl. auch E 6). Eine Stellenbeschreibung kann ich leider nicht liefern, aber das Erfordernis "gründlicher Fachkenntnisse" ist ja eigentlich offensichtlich.
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