Wie differenziert man die Eingruppierung zwischen E10-E11?
#1

Hallo,

ich wechsel evtl. den Job und würde mich eigentlich gerne von meinem aktuellen Gehalt deutlich verbessern. 

Aktuell bin ich im AVR angesiedelt, würde auf TVöD wechseln und ich hab mich damals wahrscheinlich schon falsch einordnen lassen.

Gibt es irgendwo eine Übersicht von Berufsbezeichnungen und deren Einordnung?

Ich finde nicht so richtig die Unterschiede zwischen E10 und E11.
E11 wäre halt schon attraktiver.

Ich komm ursprünglich aus der freien Wirtschaft und diese Tarif-Eingliederung ist für mich echt schwer. 

Vielen Dank!
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#2

Nur für wenige Berufe ist die Eingruppierung eindeutig in der Entgeltordnung zum TVöD geregelt. In den meisten Fällen müssen Arbeitsvorgänge und Tätigkeitsmerkmale abgeglichen werden.

Hier findest Du die Entgeltordnung für den Bereich der Kommunen (VKA):
Entgeltordnung öffentlicher Dienst TVöD VKA
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#3

"Gibt es irgendwo eine Übersicht von Berufsbezeichnungen und deren Einordnung?"
Berufsbezeichnungen sind regelmäßig nicht geeignet daraus eine Eingruppierung abzuleiten.

"E11 wäre halt schon attraktiver"
Dann bewirbt man sich halt auf Stellen mit Eingruppierung E11.

"Ich finde nicht so richtig die Unterschiede zwischen E10 und E11."
Im ersten Schritt muss man den richtigen Abschnitt der Entgeltordnung identifizieren. Dann kann man sehen was das Heraushebungsmerkmal für E11 ist.
Dann muss man im Zweifelsfall Arbeutsvorgänge bilden und bewerten.
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#4

Die Stelle gibt es ja noch nicht, daher ist eine Eingruppierung noch nicht ausgeschrieben.
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#5

Ich verstehe die Herangehensweise irgendwie nicht. Soll ein noch nicht bestehender Arbeitsplatz so "designt" werden, dass die richtige Entgeltgruppe herauskommt? Letztlich beurteilt zunächst der Arbeitgeber, welche EG für einen bestimten Arbeitsplatz richtig ist und hat dabei auch einen gewissen Beurteilungsspielraum insbesondere nach oben. Der evtl. zu hoch bezahlte Beschäftigte wird sich nicht beschweren und andere geht es nichts an.

Mal ganz allgemein auf die Kommunalverwaltung (ausgenommen Großstädte) bezogen: EG 11 ist einschlägig z. B. für Beschäftigte, die relativ autark und aufgrund "Eigeninitiative" komplexe und besonders verantwortungsvolle Aufgaben bewältigen, bei denen Fehler weitreichende und ggf. irreparable Folgen haben. Das befrifft insbesondere Amtsleiter, bei uns den Leiter des Rechnungsamts.
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