Stufenlaufzeit zwischen Kollegen
#1

Hallo.

Folgende Ausgangslage:

Person A:
Gelernte Verwaltungsfachangestellte und seit Ausbildungsende (2006) in der Verwaltung tätig. Unterbrechungen gab es nur während der Elternzeit.
Seit 09/2021 in der WJH tätig (die Jahre davor BAföG, anderer Kreis). Mit Arbeitsbeginn erfolgte Eingruppierung in Gruppe 9a Stufe 2. Stufe 3 wird 09/2023 erreicht.
Es gab schon Gespräche, ob die Einstufung so korrekt war. Es wurde damit begründet, dass die Stufenlaufzeiten alle berücksichtigt wurden und bei einem Wechsel die Stufenlaufzeit grundsätzlich von vorne beginnt.

Person B:
Sozialversicherungskaufmann mit Fachwirt. War bei Krankenkasse beschäftigt. Jetzt neu in der WJH eingestellt. Keine Erfahrungen in Sachen Verwaltung. Eingruppierung erfolgte bei Anstellung direkt in 9a Stufe 3.

Person A fühlt sich benachteiligt. Zu Recht?
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#2

Grundsätzlich ist das Ergebnis tariflich nicht zu beanstanden. Es wäre an A gewesen, vor Vertragsabschluss anders zu verhandeln und ggf. das Angebot abzulehnen.
Da unklar ist, auf welchen Erwägungen die Stufenzuordnung für B basiert, lässt es sich nicht beurteilen.

Vor dem Hintergrund des BAG Urt. v. 16.02.23, Az. 8 AZR 450/21 (Urteilsbegründung liegt noch nicht vor) kann das Vorgehend bei der Stufenzuordnung ggf. angreifbar sein. Soweit der Arbeitgeber feste Maßstäbe hat (z.B. Stufe 3 gibt es nur für Beschäftigte welche in der entsprechenden Entgeltgruppe bereits vorher tätig waren, wäre es nicht zu beanstanden.
Solange die Urteilsbegründung zum o.g. Urteil nicht vorliegen lässt sich nicht einschätzen welche Folgen das Urteil konkret haben wird.
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#3

9a in der WJH? Macht Ihr nur ambulante Fälle und keine stationären Hilfen mit Zuständigkeiten, Kostenbeitrag und Klagen?
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#4

Wir machen, bis auf die eigentliche Berechnung der Kostenbeiträge, alles. Man wollte uns die 9a schon wegnehmen, weil wir die Häufigkeit der Fachteamkonferenzen, bei denen wir anwesend sein müssen, als zu viel ansehen. Man begründete, dass wenn wir die FTKs nicht mehr besuchen, es uns die 9a kosten könnte (wir bezweifeln das).

Der besagte Kollege hat keinerlei Erfahrungen in Sachen Verwaltung. Man hatte schon anberaumt ihn an der Verwaltungsakademie an einem Einführungslehrgang teilnehmen zu lassen, damit er die Grundlagen lernt. Er wusste nicht mal was eine Aktenverfügung ist.

Unter den Kollegen herrscht einstimmig die Meinung, dass das mit der Einstufung nicht richtig sein kann.

In der kommenden Woche steht ein Gespräch mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Leiterin des Personalrates an.
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