Unterschiede Kommunalfachangestellte (AI/BI)
#1

Hallo alle zusammen, 

wie in meinem Betreff bereits beschrieben interessiert mich, ob der Kommunalfachangestellte über die Kommune hinaus auch Bedeutung hat. Mein Beispiel:

Bei einer Stellenausschreibung in Sachsen wird der Verwaltungsfachangestellte oder alternativ der Kommunalfachangestellte vorausgesetzt. Wenn ich den Abschluss des Kommunalfachangestellten in Sachsen-Anhalt - mit dem Beschäftigtenlehrgang I - absolviert habe, erfüllt dieser dann die Voraussetzung des Kommunalfachangestellten in Sachsen? Der Lehrgang nennt sich in Sachsen übrigens Angestelltenlehrgang I und aus Recherchen weiß ich, dass er in anderen Bundesländern ebenfalls ganz unterschiedlich heißt. 

Verschiedene Stellen konnten mir leider nicht beantworten, ob man mit einem abgeschlossen BI-Lehrgang auch Chancen in einer anderen Kommune hat, deshalb würde ich mich freuen, wenn jemand seine Erfahrung mit mir teilt!
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#2

Formal kommt es darauf an was genau in der Ausschreibung steht. Wenn dort ein spezifischer Abschluss genannt ist (ohne Öffnungsformulierung) reicht nicht einfach ein gleichwertiger anderer. In der Praxis wird man oft einfach entsprechende andere Abschlüsse akzeptieren. Formal müsste man eigentlich die Ausschreibung angreifen, weil die Eingrenzung vermutlich nicht sachgerecht ist.

Sinnvoll ist also sich beim ausschreibenden Arbeitgeber zu erkundigen wie er verfahren wird.

Hinsichtlich der Eingruppierung sind die verschiedenen Ausgestaltungen der Angestelltenlehrgangs/ Beschäftigtenlehrgangs gleichwertig.
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#3

Von einem "Kommunalfachangestellten" habe ich noch nie gehört; das scheint ein regionalspezifischer Begriff zu sein. Scheinbar ist das eine Fortbildung für Verwaltungskräfte, die noch keinen offiziellen Abschluss haben; danach kann wohl wahlweise auch die VFA-Prüfung abgelegt werden. Daher sollte das eingermaßen gleichwertig sein.

Ich glaube auch kaum, dass in einer Stellenausschreibung ausdrücklich und absolut ein Abschluss als VFA verlangt wird; wir schreiben immer "oder mit gleichwertigem Abschluss oder Berufserfahrung".
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#4

(31.05.2023, 11:28)Gast schrieb:  Von einem "Kommunalfachangestellten" habe ich noch nie gehört; das scheint ein regionalspezifischer Begriff zu sein. Scheinbar ist das eine Fortbildung für Verwaltungskräfte, die noch keinen offiziellen Abschluss haben; danach kann wohl wahlweise auch die VFA-Prüfung abgelegt werden. Daher sollte das eingermaßen gleichwertig sein.

Ich glaube auch kaum, dass in einer Stellenausschreibung ausdrücklich und absolut ein Abschluss als VFA verlangt wird; wir schreiben immer "oder mit gleichwertigem Abschluss oder Berufserfahrung".

Vielen Dank für deine Antwort. Tatsächlich ist es keine Seltenheit, dass mit der Ausschreibung auch der Abschluss des VFA oder alternativ der Abschluss eines BI-Lehrgangs bspw. gefordert wird.

In einigen wenigen Ausschreibungen finde ich die von dir genannte Formulierung.

Ja, ich hatte vor, den Lehrgang zu machen, da ich kein VFA bin, aber eine kaufmännische Ausbildung habe - also die Voraussetzungen erfülle. Ich pendle aktuell in ein anderes Bundesland zum Arbeiten und möchte demnächst wieder in meiner Heimat tätig sein, deshalb habe ich mir die Frage gestellt.
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#5

(31.05.2023, 09:32)Gast schrieb:  Formal kommt es darauf an was genau in der Ausschreibung steht. Wenn dort ein spezifischer Abschluss genannt ist (ohne Öffnungsformulierung) reicht nicht einfach ein gleichwertiger anderer. In der Praxis wird man oft einfach entsprechende andere Abschlüsse akzeptieren. Formal müsste man eigentlich die Ausschreibung angreifen, weil die Eingrenzung vermutlich nicht sachgerecht ist.

Sinnvoll ist also sich beim ausschreibenden Arbeitgeber zu erkundigen wie er verfahren wird.

Hinsichtlich der Eingruppierung sind die verschiedenen Ausgestaltungen der Angestelltenlehrgangs/ Beschäftigtenlehrgangs gleichwertig.
Vielen lieben Dank für deine Antwort! Genauso hatte ich es vor, beim potentiellen AG nachzufragen. 

Ich dachte mir bereits, dass es hinsichtlich der unterschiedlichen Bezeichnungen keinen wirklichen Richtwert gibt.
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#6

Da der Link nur zur Übersicht leitet, hier zitiert: „Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit einer Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder mit abgeschlossenem BI-Lehrgang.“. Alternative Berufe werden nicht thematisiert.
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#7

Wenn ich mir die dortigen Stellenangebote (und die Eingruppierungen) ansehe, würde ich mir eine Bewerbung ohnehin gut überlegen. Sachbearbeitung Hilfe zur Pflege bzw. Grundsicherung jeweils in 9a? Bei unserem Kreissozialamt ist das 9c! Sachbearbeitung Führerscheinstelle in 6? Wie bitte?
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#8

(01.06.2023, 10:37)Gast schrieb:  Wenn ich mir die dortigen Stellenangebote (und die Eingruppierungen) ansehe, würde ich mir eine Bewerbung ohnehin gut überlegen. Sachbearbeitung Hilfe zur Pflege bzw. Grundsicherung jeweils in 9a? Bei unserem Kreissozialamt ist das 9c! Sachbearbeitung Führerscheinstelle in 6? Wie bitte?

Wow so ein „Glück“ hätte ich auch gern. Magst du verraten, aus welchem Kreis du kommst? Die Eingruppierungen bewegen sich auch über den dort genannten Landkreis hinaus in unserer Umgebung leider eher in der Gegend 6/8. Für eine E9c wird auch oft schon ein Studium oder etwas gleichwertiges verlangt. Sad
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#9

Ich arbeite bei einer Gemeinde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, aber die Eingruppierung ist ja nicht nur dort so, sondern auch z. B. bei der angrenzenden Stadt Freiburg (Stadtkreis) oder dem südlichen Nachbarkreis Lörrach:

https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/...ortal.html

https://www.wirliebenfreiburg.de/startse...ebote.html

https://www.mein-check-in.de/loerrach-la...s/overview
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#10

(01.06.2023, 12:44)Gast schrieb:  Ich arbeite bei einer Gemeinde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, aber die Eingruppierung ist ja nicht nur dort so, sondern auch z. B. bei der angrenzenden Stadt Freiburg (Stadtkreis) oder dem südlichen Nachbarkreis Lörrach:

https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/...ortal.html

https://www.wirliebenfreiburg.de/startse...ebote.html

https://www.mein-check-in.de/loerrach-la...s/overview

Danke, ich hab’s mir mal angeschaut. Naja an den Eingruppierungen kann ich wohl nicht viel ändern. Aber vielen Dank für deine Antworten!
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