Wo liegen die gravierenden Unterschiede zwischen den beiden Tarifverträgen (TVöD und TV-L)?
Wöchentliche Arbeitszeit, Stufenzuordnung bei Höhergruppierung. Gegenüber TVöD (VKA) die Möglichkeit einer Zulage nach § 16 (5) TV-L (im TVöD (Bund) auch möglich [dazu besteht im Bereich VKA eine übertarifliche Option einer Arbeitsmarktzulage]. Im TVöD (VKA) die Regelung zur Leistungsorientierten Bezahlung und die Option Alternatives Entgeltanreiz-System.