01.04.2022, 12:45
Eine Beamtin wurde wg langer Dienstunfähigkeit am 28.02.22 frühpensioniert. Die Vorjahre war sie nur 4 Tage je Woche beschäftigt und hatte somit auf 4/5 tel reduzierten Urlaubsanspruch. Am 31.12.21 lief die Teilzeitvereinbarung aus und sie war ab 01.01.22 Vollzeit tätig, wenn auch au.
Der Urlaub aus 2020 und 2021 war unangetastet.
Ist für die Berechnung der abzugeltenden Urlaubstage der Resturlaubsanspruch auf Vollzeit 5 Tage Woche hochzurechnen und somit 20 Tage je Kalenderjahr zu entgelte anstatt nur 16 Tagen?
Wäre dies der Fall gewesen, wenn sie am 01.03.22 wieder gearbeitet hätte, anstatt pensioniert zu werden? Wenn ja, in welcher Vorschrift ist dies verankert?
Der Urlaub aus 2020 und 2021 war unangetastet.
Ist für die Berechnung der abzugeltenden Urlaubstage der Resturlaubsanspruch auf Vollzeit 5 Tage Woche hochzurechnen und somit 20 Tage je Kalenderjahr zu entgelte anstatt nur 16 Tagen?
Wäre dies der Fall gewesen, wenn sie am 01.03.22 wieder gearbeitet hätte, anstatt pensioniert zu werden? Wenn ja, in welcher Vorschrift ist dies verankert?