Urlaubsabgeltung bei Frühpensionierung
#1

Eine Beamtin wurde wg langer Dienstunfähigkeit am 28.02.22 frühpensioniert. Die Vorjahre war sie nur 4 Tage je Woche beschäftigt und hatte somit auf 4/5 tel reduzierten Urlaubsanspruch. Am 31.12.21 lief die Teilzeitvereinbarung aus und sie war ab 01.01.22 Vollzeit tätig, wenn auch au.
Der Urlaub aus 2020 und 2021 war unangetastet.
Ist für die Berechnung der abzugeltenden Urlaubstage der Resturlaubsanspruch auf Vollzeit 5 Tage Woche hochzurechnen und somit 20 Tage je Kalenderjahr zu entgelte anstatt nur 16 Tagen?
Wäre dies der Fall gewesen, wenn sie am 01.03.22 wieder gearbeitet hätte, anstatt pensioniert zu werden? Wenn ja, in welcher Vorschrift ist dies verankert?
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#2

Wo kommen die 20 und 16 Tage her?
Wenn keine Schwerbehinderung vorliegt wären es 24 Tage Urlaub bei 4-Tage-Woche. Der bestehende Anspruch wird nicht umgerechnet bei Wechsel von 4-Tage zu 5-Tagewoche. ggf. muss geprüft werden welchen Wert die Urlaubstage haben. Wenn es 80% Teilzeit war spielt dies aber keine Rolle.

M.E. sollte für die Urlaubsberechnung für Beamte die weiterentwickelte Rechtsprechung EuGH und BAG herangezogen werden. Auch wenn BAG nicht direkt anwendbar ist. Hinweise finden sich in entsprechenden Erlassen etc. Da muss man halt schauen welches Landesrecht bzw. Bundesrecht herangezogen wird. Für den Bund gibt es entsprechende Hinweise vom BMI.
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