Urlaubsanspruch
#1

Hallo Frage  Kündigung zum 30.06.2024 und gehe erst am 01.08.2024 in Rente. Bekomme ich den vollen Jahresurlaub sowie das Urlaubsgeld?
Zitieren
#2

Kündigung zum 30.6. bedeutet da endet das Arbeitsverhältnis?
Welcher Tarifvertrag?

Im Regelfall Teil-Urlaubsanspruch.
Zitieren
#3

Urlaubsgeld?????? Das wurde doch schon vor zig Jahren gestrichen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Rente: Urlaubsanspruch, Kündigung
- Urlaubsanspruch bei Rentenbeginn nach dem 01.07.23 bei Beschäftigung seit 30 Jahren
- Urlaubsanspruch nach Wiedereingliederung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers