Urlaubsplan Folgejahr
#1

Muss im öffentlichen Dienst bis 31.10. des laufenden Jahres ein Urlaubsplan für das Folgejahr erstellt werden und wer legt das fest ?
Zitieren
#2

Die Tarifverträge treffen hierzu keine Aussagen. Die Aufstellung eines Urlaubsplanes unterliegt aber ggf. der Mitbestimmung des Personalrates.
Zitieren
#3

Ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt. Eventuell bei Euch in einer Dienstvereinbarung oder so. Etwas allgemeingültiges gibt es da nicht.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst