Muss im öffentlichen Dienst bis 31.10. des laufenden Jahres ein Urlaubsplan für das Folgejahr erstellt werden und wer legt das fest ?
Die Tarifverträge treffen hierzu keine Aussagen. Die Aufstellung eines Urlaubsplanes unterliegt aber ggf. der Mitbestimmung des Personalrates.
Ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt. Eventuell bei Euch in einer Dienstvereinbarung oder so. Etwas allgemeingültiges gibt es da nicht.