VBL
#1

Hallo,

ich habe eine Frage zur VBL.

Ich bin seit April 2009 an meiner Hochschule angestellt. Damals meinte der Personaler, es wäre schon richtig von mir auf die "VBL" Versorgung "nicht" zu verzichten. Er wusste aber schon, dass ich nicht ewig an der Hochschule bleiben möchte. Auch mein Fehler, habe nur Zusatzversorgung gelesen und meinte das wäre toll....
Wenn ich es richtig sehe, hätte ich damals "ja" sagen müssen um in diese "VBL Extra" reinzukommen - diese wo man auch was bekommt wenn man die 60 Monate nicht erreicht.

Was habe ich für Möglichkeiten?
- Wechseln in die VBL Extra geht wohl nicht
- Privat die fehlenden Monate mitzahlen auch nicht?
- Wenn ich die 60 Monate nicht erreiche ist das ja so ähnlich wie mit Geld geheizt zu haben (wobei mir das ja noch Wärme gebracht hätte)
- Auf Teufel komm raus die 60 Monate hier bleiben
- Davon ausgehen, dass ich irgendwann wieder mal im offentl. Dienst tätig bin

Mehr fällt mir momentan nicht ein. Die VBL Stelle meinte verkürzt, entweder 60 Monate oder keine Kohle...

Grüße
Malte
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#2

Es ist mir neu, daß man überhaupt darauf verzichten KANN. Ich war bisher immer der Meinung, das ist eine Pflichtveranstaltung.
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#3

Verzichten nicht wirklich. Ich habe das so verstanden:

VBL - 60 Monate mindesteinzahlung
VBL Extra - keine Mindesteinzahlung, dafür ein paar Dinge weniger

VBL Extra wurde speziell für Wissenschaftliche Angestellte eingerichtet da die in den seltesten Fällen die 60 Monate erreichen. Deshalb kann man auf Antrag sich von der Pflichtversicherung befreien lassen. Das tollste ist, sollte ich doch länger als 60 Monate arbeiten werde ich automatisch in die "normale" aufgenommen.
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#4

Wer die Voraussetzungen zur Pflichtversicherung erfüllt, muss angemeldet werden!! Im Einzelfall gibt es vertragliche Vereinbarungen.
Mit der VBL-extra ist auch die sogenannte freiwillige Versicherung gemeint. Hierbei ist es richtig, dass man keine Wartezeit gegenüber der VBL-Klassik erfüllen muss, um bei einem Leistungsfall eine Betriebsrente zu erhalten.

Die Beitragseinzahlung erfolgt aussschließlich über den Arbeitnehmer.

Diese VBL-extra ist nicht für wissenschaftliche Angestellte erschaffen worden, sondern kann von alle Pflichtversicherten genutzt werden.

Gruß adebar
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#5

Also um das alles mal aufzuklären, da ich selbst für die VBL arbeite.

Es ist eine Pflichtversicherung im öffentlichen Dienst, von der man sich nicht befreien lassen kann.

Sollte man aber Wissenschaftlicher Angestellter im öffentlichen Dienst sein und einen Vertrag haben, der befristet ist unter 5 Jahre, kann man sich innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsabschluss über den Arbeitgeber von der Pflichtversicherung befreien lassen und wird in einer VBL Extra versichert, in die nur der Arbeitgeber einzahlt.

So wie es die Kollegen dir mitgeteilt haben, ist es auch richtig, du hast aktuell nur die Möglichkeit es stehen zu lassen oder dir es auszahlen zu lassen. Dazu aber am besten nochmal schriftlich an uns wenden oder telefonisch.

Gruß und ich hoffe ich konnte es ein bisschen aufklären ansonsten drunter schreiben und ich gib euch weitere Informationen so weit nicht personenbezogene Daten notwendig sind.
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