21.02.2007, 16:00
Hallo zusammen,
ist es nach dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich, einen auslaufenden Arbeitsvertrag einerseits wieder zu verlängern, andererseits aber die Bezahlung für die neue (befristete) Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um eine Entgeltgruppe nach unten zu setzen?
Die Stelle wurde bisher immer in der höheren Entgeltgruppe geführt.
Vielen Dank für die Antworten!
Gruß
Rudi Völler
ist es nach dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich, einen auslaufenden Arbeitsvertrag einerseits wieder zu verlängern, andererseits aber die Bezahlung für die neue (befristete) Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um eine Entgeltgruppe nach unten zu setzen?
Die Stelle wurde bisher immer in der höheren Entgeltgruppe geführt.
Vielen Dank für die Antworten!
Gruß
Rudi Völler