Vertretung nach Geschlechtern in BW
#1

Hallo,

bei uns gibt's im Mai eine Personalratswahl. Ist die Aufteilung nach Geschlechter bindend? In unserem fall 10 Plätze 7 Frauen 3 Männer, kommt dann wirklich kein vierter Mann rein, auch wenn er deutlich mehr Stimmen hat als die Frauen?

Mehrheitswahl BW

Gruß
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#2

Hallo,

auch wenn ich das PersVG BW nicht kenne, wird es auch dort ein Wahlausschreiben geben, in dem die Zahl der zu vergebenden Sitze benannt ist und in dem auch mutmaßlich die Rechtsgrundlagen benannt sind. In Nds werden die zu vergebenden Sitze aufgeteilt nach Beschäftigte und Beamte sowie in diesen Gruppen unterteilt nach Frauen und Männern. Die Zahl der in diesen jeweiligen Untergruppen zu vergebenden Sitze wird durch die Stimmen nicht verändert.

Gruß 1887
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#3

Hallo,
nach dem LPVG BW soll die Sitzverteilung im Personalrat dem Geschlechterverhältnis unter den Beschäftigten entsprechen, bzw. die Sitze für eine Gruppe demjenigen in der Gruppe, sofern mehr als ein Sitz zu vergeben ist. Die Ermittlung und Bekanntmachung dieser Zahlen ist verpflichtend, aber schon bei der Aufstellung der Wahlvorschläge ist es nur ein Soll. Wenn z.B. das Verhältnis etwa gleich ist und von 6 Sitzen drei auf Männer und drei auf Frauen entfallen, sollten mindestens drei weibliche und drei männliche Beschäftigte zur Wahl stehen.
Wenn das nicht geht, weil sich z.B. partout nur zwei Männer und fünf Frauen zur Kandidatur bereit erklären, muss der Wahlvorschlag eine Begründung dafür enthalten. Genau das Gesagte (Es gelang nicht, mehr Männer zu mobilisieren) wäre aber auch eine hinreichende Begründung.
Die Stimmzettel müssen seit der letzten Aktualisierung einen Hinweis enthalten, dass es keine Verpflichtung gibt, Personen wegen ihres Geschlechts zu wählen.
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