12.12.2013, 17:07
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mache momentan eine Weiterbildung. Die Weiterbildung ist in Form eines Abendstudiums angeboten. Abgeschlossen wird der Weiterbildungsgang mit einem Fachexamen zum Staatlich geprüften Grafiker. Nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der Abschluss auf der gleichen Niveaustufe 6 eingeordnet wie der Bachelor.
Ich arbeite beim BUND im mittleren Dienst. Nun wollte ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle im gehobenen Dienst bewerben. Im Ausschreibungstext steht unter Forderungen ein Bachelor (FH) oder vergleichbarer Abschluss.
Nun ist meine Frage:
a.) Mein Abschluss, der auf der gleichen Niveaustufe 6 eingeordnet ist wie der Bachelor, berechtigt mich im gehobenen Dienst zu arbeiten bzw. mich auf die Stelle zu bewerben?
b.) Wie kann ich den Zusammenhang zwischen gleichwertig und gleichartig verstehen?
Mit freundlichen Grüßen
aus BY
ich mache momentan eine Weiterbildung. Die Weiterbildung ist in Form eines Abendstudiums angeboten. Abgeschlossen wird der Weiterbildungsgang mit einem Fachexamen zum Staatlich geprüften Grafiker. Nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der Abschluss auf der gleichen Niveaustufe 6 eingeordnet wie der Bachelor.
Ich arbeite beim BUND im mittleren Dienst. Nun wollte ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle im gehobenen Dienst bewerben. Im Ausschreibungstext steht unter Forderungen ein Bachelor (FH) oder vergleichbarer Abschluss.
Nun ist meine Frage:
a.) Mein Abschluss, der auf der gleichen Niveaustufe 6 eingeordnet ist wie der Bachelor, berechtigt mich im gehobenen Dienst zu arbeiten bzw. mich auf die Stelle zu bewerben?
b.) Wie kann ich den Zusammenhang zwischen gleichwertig und gleichartig verstehen?
Mit freundlichen Grüßen
aus BY