06.10.2020, 13:14
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite in einem Kreisverband beim Bayerischen Roten Kreuz. Somit liegt uns das bayer. Personalvertretungsrecht zugrunde.
Der bisherige Personalrat hat sich aufgelöst (Ausgeschieden, Zurückgetreten) und der formierte Wahlausschuss hat nun einige Problemstellungen.
Über jede Hilfe bedanke ich mich schon im voraus.
Die Personalratswahlen wurden im September ausgeschrieben mit 5 Personen im Personalrat (Damals unter 150 Mitarbeiter).
In der Zwischenzeit ist ein neuer Geschäftszweig entstanden, es kamen Auszubildende hinzu und jetzt haben wir über 150 Mitarbeiter (Wahlberechtigte).
Somit erhöht sich die Zahl im zukünftigen Personalrat auf 7.
Zu dem fristgerechten Zeitpunkt wo Wahlvorschläge eingegangen sind, waren wie bereits erwähnt nur 5 Personalratsmitglieder angedacht.
Unsere Wahlen finden jetzt in 18 Tagen statt. Was wir als unerfahrener Wahlausschuss ebenfalls noch nicht wussten und was nicht ganz klar ist, nächstes Jahr finden ja
generell die Personalratswahlen statt. Unser Personalrat ist dann weniger als 1 Jahr im Amt. Hier ergibt sich die Frage, müssen wir im nächsten Jahr
erneut wählen? Oder dürfen wir neu wählen, oder ist es uns untersagt? Es geht ja auch um die Kosten.
Die 2. Frage wäre, müssen wir die Wahl komplett neu aufrollen, weil sich die Wahlberechtigten auf über 150 erhöht haben und nunmehr 7 Leute für den Personalrat bestimmt werden müssen?
Es haben sich ja die Voraussetzungen geändert....???
Herzlichen Dank
ich arbeite in einem Kreisverband beim Bayerischen Roten Kreuz. Somit liegt uns das bayer. Personalvertretungsrecht zugrunde.
Der bisherige Personalrat hat sich aufgelöst (Ausgeschieden, Zurückgetreten) und der formierte Wahlausschuss hat nun einige Problemstellungen.
Über jede Hilfe bedanke ich mich schon im voraus.
Die Personalratswahlen wurden im September ausgeschrieben mit 5 Personen im Personalrat (Damals unter 150 Mitarbeiter).
In der Zwischenzeit ist ein neuer Geschäftszweig entstanden, es kamen Auszubildende hinzu und jetzt haben wir über 150 Mitarbeiter (Wahlberechtigte).
Somit erhöht sich die Zahl im zukünftigen Personalrat auf 7.
Zu dem fristgerechten Zeitpunkt wo Wahlvorschläge eingegangen sind, waren wie bereits erwähnt nur 5 Personalratsmitglieder angedacht.
Unsere Wahlen finden jetzt in 18 Tagen statt. Was wir als unerfahrener Wahlausschuss ebenfalls noch nicht wussten und was nicht ganz klar ist, nächstes Jahr finden ja
generell die Personalratswahlen statt. Unser Personalrat ist dann weniger als 1 Jahr im Amt. Hier ergibt sich die Frage, müssen wir im nächsten Jahr
erneut wählen? Oder dürfen wir neu wählen, oder ist es uns untersagt? Es geht ja auch um die Kosten.
Die 2. Frage wäre, müssen wir die Wahl komplett neu aufrollen, weil sich die Wahlberechtigten auf über 150 erhöht haben und nunmehr 7 Leute für den Personalrat bestimmt werden müssen?
Es haben sich ja die Voraussetzungen geändert....???
Herzlichen Dank